Vereinbarung zwischen der Direktion des Schweizerischen Landesmuseums und dem Regier... (432.311)
Vereinbarung zwischen der Direktion des Schweizerischen Landesmuseums und dem Regier... (432.311)
Vereinbarung zwischen der Direktion des Schweizerischen Landesmuseums und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über den gesamten Bestand der Waffensammlungen des Kantons Zürich
1 Vereinbarung über die Waffensammlungen
432.311 Vereinbarung zwischen der Direktion des Schweizerischen Landesmuseums und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über den gesamten Bestand der Waffensammlungen des Kantons Zürich (vom 21. Dezember 1933)
1 In Ausführung von Art. 2, 6, 7 und
9 des Bundesbeschlusses vom 27. Juni
1890 betreffend die Errichtung eine s Schweizerischen Landesmuseums
2 , des Protokolls betreffend die Übergabe der Waffensammlung des Kan tons Zürich an das Landesmuseum vom 9. Juli 1898 und der Zusatz bestimmungen dazu vom 25. September 1919 wird vereinbart, was folgt:
1.
1 Die in den Jahren 1930/1933 durch die Direktion des Landes museums in Verbindung mit der Mili tärdirektion des Kantons Zürich erstellten Inventare über den gesamten Bestand der Waffensamm lungen des Kantons Zürich werden beidseitig anerkannt. Diese Inven tare umfassen: a. die Bestände, die in die Samm lung des Schweizerischen Landes museums übergegangen sind (4 Bände), b. die im kantonalen Zeughaus liegenden Bestände (1 Band), c. die Bestände, die als Depot übergeben worden sind an: Schloss Kyburg (1 Band) Schloss Mörsburg (1 Heft) Schloss Uster (1 Heft) Museum St. Gallen (1 Heft) Schloss Wildegg (1 Heft) Glockenhof Zürich (1 Heft) Kantine Zürich (1 Heft) Schloss Au (1 Heft) Museum Basel (1 Heft) Flugplatz Dübendorf (1 Heft) Schloss Hegi (1 Heft) Schloss Hohenklingen (1 Heft)
2 Die unter lit. a und b bezeichneten Inventare liegen in doppelter, die unter lit. c bezeichneten in dreifacher Ausfertigung vor.
3 Je ein Exemplar sämtlicher Inve ntare wird bei der Direktion des Schweizerischen Landesmuseums und bei der Militärdirektion des Kantons Zürich aufbewahrt und nach geführt, ein Exem plar der Inven tare über Depots an drittem Orte bei dessen Verwaltung.