Verordnung betreffend die schweizerisch-französische Vereinbarung über die Besteue... (669.811.1)
Verordnung betreffend die schweizerisch-französische Vereinbarung über die Besteue... (669.811.1)
Verordnung betreffend die schweizerisch-französische Vereinbarung über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern
1 669.811.1 Verordnung betreffend die schweizerisch-französische Vereinbarung über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern (Grenzgängerverordnung, BGV) vom 28.10.2009 (Stand 01.07.2011) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf die Grossratsbeschlüsse vom 7. September 1983 und 10. Septem ber 1986 betreffend die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern vom 11. April
1983 und 2./5. September 1985, auf Antrag der Finanzdirektion, beschliesst:
1 Gegenstand
Art. 1
1 Diese Verordnung regelt das Verfahren zur jährlichen Erhebung der Brutto lohnsumme französischer Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Arbeitsort im Kanton Bern sowie die Verteilung der von Frankreich dafür geleisteten Ver gütung an den Kanton und die Gemeinden.
2 Erhebung der Bruttolohnsumme
Art. 2
Zuständigkeiten bei der Erhebung der Bruttolohnsumme
1 Die kantonale Steuerverwaltung führt gestützt auf die ihr von den Arbeitgebe rinnen und Arbeitgebern eingereichten Ansässigkeitsbescheinigungen das Re gister der französischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Art. 164 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 21. Mai 2000 [StG 1 ) ]) mit Arbeitsort im Kanton Bern.
1) BSG 661.11 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
09-134