Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule (414.113)
Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule (414.113)
Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule
1 Organisationsreglement des Fachhochschulrats
414.113
1. 10. 09 - 66 Organisationsreglement des Fachhochschulrats de r Zürcher Fachhochschule (vom 25. August 2009)
1 Der Fachhochschulrat, gestützt auf §
10 Abs. 5 des Fachhochschul gesetzes vom 2. April 2007
2 , beschliesst:
1. Abschnitt: Leitung
Präsidium
§ 1.
1 Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Sitzungen des Fachhochschulrats.
2 Sie oder er vertritt den Fac hhochschulrat nach aussen.
Vizepräsidium
§ 2.
1 Der Fachhochschulrat wählt aus seinen Mitgliedern eine Vizepräsidentin oder ei nen Vizepräsidenten.
2 Sie oder er übernimmt bei Abwese nheit der Präsidentin oder des Präsidenten den Vorsitz.
2. Abschnitt: Sitzungen
Sitzungen
§ 3.
1 Der Fachhochschulrat hält in der Regel acht bis zehn ordent liche Sitzungen im Jahr ab.
2 Ausserordentliche Sitzungen kön nen durch die Präsidentin oder den Präsidenten einberufe n werden. Sie werden ferner auf Antrag der Mehrheit der Mitglieder des Fachhochschulrats durchgeführt.
Einladung
§ 4.
Die Einladung mit den Sitzungs unterlagen wird den Sitzungs teilnehmerinnen und -teil nehmern in der Rege l zehn Tage vor der Sitzung zugestellt.
Traktandenliste
§ 5.
1 Das Aktuariat stellt aufgrund der schriftlichen Anträge der Mitglieder des Fachhochschulrats und weiterer antragsberechtigter Organe die Traktande nliste zusammen.
2 Dringliche Geschäfte können durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder an der Sitzung traktandiert werden.