Reglement über die Beförderungen bei der Flughafen-Sicherheitspolizei (551.121)
Reglement über die Beförderungen bei der Flughafen-Sicherheitspolizei (551.121)
Reglement über die Beförderungen bei der Flughafen-Sicherheitspolizei
1 Beförderungen bei der Flughafen- Sicherheitspolizei – Reglement
551.121 Reglement über die Beförderungen bei der Flughafen- Sicherheitspolizei (vom 23. Dezember 1998)
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Geltungsbereich
§ 1.
Dieses Reglement gilt für di e Angehörigen der Flughafen- Sicherheitspolizei (Flusipo).
Begriff der
Beförderung
§ 2.
Als Beförderung gelten die Verleihung eines höheren Dienst grades, der Aufstieg in die Leistu ngsstufen und Leistungsklassen sowie die Verkürzung des Stufenaufstieg s innerhalb der Erfahrungs- und Leistungsstufen gemäss §§
55 bis 58 der Vollziehungsbestimmungen zur Beamtenverordnung
2 .
Stellenwert-
Stufenplan
§ 3.
1 Der von der Sicherheitsdirektion
4 erlassene Stellenwert stufenplan bildet einen integriere nden Bestandteil dieses Reglements und ordnet alle Funktionen entsprec hend ihrem Stellenwert in fünf Stufen den Dienstgraden vom Solda ten bis zum Wachtmeister (Stufe
1), dem Wachtmeister mit besonderen Aufgaben (Stufe 2), dem Feld weibel (Stufe 3), dem Feldweibel mit besonderen Aufgaben (Stufe 4) und dem Adjutanten (Stufe 5) zu.
2 Die Ernennung zum nebenamtlichen Offiziersstell vertreter oder zur nebenamtlichen Offi ziersstellvertreterin be wirkt die Einreihung in die nächsthöhere Stellenwertstu fe, höchstens aber in Stufe 5.
Stellen
-
bewertung
§ 4.
1 Bei der Schaffung neuer und be i wesentlicher Änderung des Aufgabeninhalts bestehender Funkti onen ist der Stellenwert nach den im Rahmen des Projekts «Stelle nbewertung Flugha fen-Sicherheits polizei» gültigen Grundsätzen und Richtlinien zu ermitteln.
2 Der Fachausschuss besteht aus der Chefin oder dem Chef des Personellen und drei Mitgliedern, die von der Kommandantin oder dem Kommandanten bezeichnet werd en. Der Fachausschuss erarbei tet die Einstufungsvorschläge zu handen der Bewert ungskommission.
3 Die Bewertungskommission besteh t aus drei Offizierinnen oder Offizieren, die von der Komma ndantin oder vom Kommandanten bezeichnet werden und drei weiter en Mitgliedern, die durch den Verband der Flughafen-Si cherheitspolizei zu bestimmen sind, sowie der Chefin oder dem Chef des Pers onellen. Der Vorsitz, die Stell vertretung, die Arbeitsweise und die Entscheidungsfindung der Be wertungskommission werden im Gesc häftsreglement geregelt, das von der Kommandantin oder dem Komma ndanten erlassen wird. Die Be wertungskommission prüft die Eins tufungsvorschläge des Fachaus