Verordnung über die reformierte Spitalseelsorge (181.52)
Verordnung über die reformierte Spitalseelsorge (181.52)
Verordnung über die reformierte Spitalseelsorge
1 Verordnung über die reform ierte Spitalseelsorge
181.52 Verordnung über die reformierte Spitalseelsorge (vom 26. Juni 2002)
1 I. Grundlagen
Gegenstand und
Geltungsbereich
§ 1.
1 Diese Verordnung regelt die Spitalseelsorge der Evangelisch- reformierten Landeskirche des Kant ons Zürich (Reformierte Spital seelsorge).
3
1bis Die Reformierte Spitalseelsorge umfasst die Spitalpfarrämter in Institutionen, die auf der vom Kirche nrat festgesetzten Spitalseelsorge liste aufgeführt sind.
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2 In anderen öffentlichen und in pr ivaten Spitälern, Heimen und Pflegeeinrichtungen ist der Seelsorgedienst durch die örtliche Kirch gemeinde oder gemeinsam durch Kirc hgemeinden des Einzugsgebiets sicherzustellen. Hierbe i sind Organisation, Aufg aben und Aufsicht im Einzelnen von den jeweils zustä ndigen kirchlichen Behörden unter Beachtung der Vorschriften von Kirchengesetz und Kirchenordnung zu regeln. Vorbehalten bleibt das allg emeine Aufsichtsrecht des Kirchen rates.
3 Die Bestimmungen des II. und III. Abschnitts dieser Verordnung über die Spitalpfarre rinnen und Spitalpfarrer gelten sinngemäss für Spitalpfarrerinnen und Spitalpfarrer an anderen öffentlichen und pri vaten Spitälern, Heimen und Pflegeeinrichtungen.
§ 2.
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Patientinnen
und Patienten
§ 3.
3 Patientinnen und Patienten im Sinn dieser Verordnung sind die in den auf der Spitalseelsorgeliste aufgeführten Institutionen gepfleg ten und betreuten Personen. II. Die Spitalseelsorge
Verkündigungs
-
auftrag
§ 4.
1 Die reformierte Spitalseels orge gründet auf dem Verkündi gungsauftrag der Landeskirche. Bei Matthäus 25, 36 sagt Jesus «Ich war krank, und ihr habt mich besucht».
2 Die Spitalpfarrerinnen und Spitalpfarrer nehmen vom christlichen Grundauftrag her und im Sinn ihres Ordinationsgelübdes die Würde des Menschen besonders in Krisenund Grenzsituationen wahr. Sie engagieren sich in de r Diskussion um ethisch-theologische Grundfra gen, die sich im Ges undheitswesen stellen.