Monitoring Gesetzessammlung

Reglement für das Zoologische und das Paläontologische Museum der Universität Zürich (415.467)

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Reglement für das Zoologische und das Paläontologische Museum der Universität Zürich (415.467)

Reglement für das Zoologische und das Paläontologische Museum der Universität Zürich

1 Zoologisches und Paläontologis ches Museum – Reglement
415.467 Reglement für das Zoologische und das Paläontologische Museum der Universität Zürich (vom 18. Februar 1960)
1 I. Zwecke und Gliederung der Museen

§ 1.

1 Das Zoologische und das Paläontologische Museum der Universität Zürich haben die Aufg abe, rezente Tiere und paläontolo gische Dokumente zu sammeln (oder zu erwerben), zu bearbeiten und zu erhalten.
2 Die Sammlungen dienen der wi ssenschaftlichen Forschung, dem Unterricht und als Bildungsstätte fü r alle Kreise der Bevölkerung. Sie gliedern sich in eine wissenscha ftliche und in eine Schausammlung. II. Aufsicht und Verwaltung

§ 2.

Beide Museen stehen unter de r Oberaufsicht des Erziehungs rates. Dieser trifft di e allgemeinen Anordnungen, genehmigt den Jah resbericht und die Jahresrechnung und setzt alljährlich die notwendi gen Kredite fest.

§ 3.

§ 4

1 Der Direktor des Zoologischen Museums ist der jeweilige Inhaber des Lehrstuhles für spezie lle Zoologie. Der Direktor des Paläontologischen Museums ist der jeweilige Inhaber des Lehrstuhles für Paläontologie.
2 Beide Direktoren werden vom Regierungsrat gewählt.
3 Jedem Direktor liegt Leitung und Verwaltung des von ihm betreu ten Museums ob. In allen die betr effenden Museen angehenden wis senschaftlichen Fragen , wie über die Aufstell ung und Benützung der betreffenden Sammlungen, steht ihnen die massgebende Entschei dung zu. Bei ihnen liegt ferner de r Entscheid über die Verwendung der Jahreskredite für die Vervollständ igung, Verbesserung und den Unter halt der betreffenden Sammlungen.
4 Die Museumsdirektore n erstatten der Erziehungsdirektion auf Jahresschluss zuhanden des Erzieh ungsrates einen Jahresbericht über die die Museen betreffenden Ange legenheiten und legen Rechnung ab über die Einnahmen und die Ausgaben der Museen.
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