Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über Leistungen und Gebühren der kantonalen Spitäler (813.111)

CH - ZH

Verordnung über Leistungen und Gebühren der kantonalen Spitäler (813.111)

Verordnung über Leistungen und Gebühren der kantonalen Spitäler

1 Taxordnung
813.111 Verordnung über Leistungen und Gebühren der kantonalen Spitäler (Taxordnung) (vom 20. Oktober 2004)
1 Der Regierungsrat beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen
Gebühren
-
erhebung

§ 1.

1 Die kantonalen Spitäler, ei nschliesslich ambulanter Ein richtungen, erheben für ihre Leis tungen Gebühren nach dieser Ver ordnung. Vorbehalten bleiben: a. Regelungen im Bereich der obl igatorischen Sozi alversicherungs gesetzgebung des Bundes, b. Vereinbarungen zwischen de r Gesundheitsdirektion und Versiche rern, Amtsstellen oder anderen Taxgaranten.
2 Die Gebührenordnung für di e Verwaltungsbehörden
4 kommt er gänzend zur Anwendung.
Patientinnen
und Patienten

§ 2.

1 Patientinnen und Patienten im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die in einem kant onalen Spital behandelt werden. Ihnen gleichgestellt sind Personen, die sich au f Grund einer fürsorge rischen Freiheitsentziehung in ei nem kantonalen Spita l aufhalten oder dort im Rahmen eines Massnahmenvollzugs gemäss StGB
6 behandelt werden.
2 Als Behandlung gelten alle medi zinischen, pflegerischen und betreuerischen Massnahmen zu r Untersuchung und Therapie.
Patienten
-
gruppen

§ 3.

1 Die Patientinnen und Patiente n werden nach ihrem Wohn sitz wie folgt unterschieden: a. Zürcherische Patientinnen und Patienten sind Pers onen, die zivil rechtlichen Wohnsitz im Kanton haben oder die wirtschaftliche Hilfe gemäss dem Sozialhilfe gesetz beanspruchen können. b. Schweizerische Patientinnen und Patienten sind Pe rsonen mit zivil rechtlichem Wohnsitz in anderen Kantonen. Diesen gleichgestellt sind Personen im Geltungsber eich von Art. 95a KVG
7 . Die Gleich stellung erfolgt nur für die in der genannten Bestimmung vor gesehenen Leistungen und nur so weit, als sie im Anwendungs bereich dieser Ve rordnung liegen.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht