Reglement über die Organisation des Unterrichts und die Stundenpläne (412.121.2)
Reglement über die Organisation des Unterrichts und die Stundenpläne (412.121.2)
Reglement über die Organisation des Unterrichts und die Stundenpläne
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1.7.00 - 29 Stundenplanreglement
412.121.2 Reglement über die Organisation des Unterrichts und die Stundenpläne (Stundenplanreglement) (vom 10. Dezember 1991)
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Zweck
§ 1.
Der Stundenplan ordnet die Vertei lung der Lektionen auf die einzelnen Wochentage. Es ist eine gleichmässige Belegung der Wochentage mit Lektionen anzustreben. Unter Mitteilung an die Bezirk sschulpflege kann die Schul gemeinde oder der betreffende Sc hulkreis, mit Zustimmung der Stimmberechtigten, den Samstag fü r schulfrei erklären. Öffentliche Veranstaltungen wie Schulbesuchs tage können unter rechtzeitiger Information der Öffentlichkeit au f den Samstagvormittag angesetzt werden.
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Gültigkeit
§ 2.
Die Bestimmungen des Reglements gelten für die gesamte Volksschule. Für Sonderklassen ka nn der Erziehungsrat besondere Bestimmungen erlassen. Für mehrklassige Ab teilungen kann die Be zirksschulpflege Ab weichungen von einzelnen Bestimmung en dieses Reglements bewilli gen, sofern dies aufgrund der besonder en Verhältnisse erforderlich ist.
Begriffe
§ 3.
In den nachfolgenden Best immungen ist zu verstehen: unter Klasse: Die Schüler/innen desselben Schulal ters einschlie sslich Repetentin nen, Repetenten und Zurückgestellter. unter Abteilung: Die Schülergruppe, die gleichzeitig von einer Lehrperson unterrichtet wird.
Aufstellung und
Genehmigung
der Stunden
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pläne
§ 4.
Die Schulpflege we ist den Lehrerinne n und Lehrern die Fächer zu und stellt unter Mitw irkung der Lehrkräfte die Stunden pläne auf. Die Schulpflege beze ichnet einen oder mehrere Stunden planordner. Die Jahresstundenpläne sind der Bezirksschulpflege vor Ablauf des vorangehenden Schuljahres zu r Kenntnisnahme einzureichen. Änderungen während des Schuljahre s sind unverzüglich zu melden.
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Eintrag in den
Stundenplan
§ 5.
Im Stundenplan werden die Unterrichtszeiten, die Unter richtsbereiche und, sofern es aus organisatorischen Gründen nötig ist, die Fächer eingetragen.