Monitoring Gesetzessammlung

Reglement zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden (539p)

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Reglement zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden (539p)

Reglement zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden

Nr. 539p Reglement zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden (Ethik-Board-Reglement) vom 23. Juni 2023 (Stand 1. August 2023) Der Universitätsrat der Universität Luzern, gestützt auf § 5 Absatz 2 und § 16 Absatz 1n des Universitätsgesetzes vom 17. Januar
2000
1 , beschliesst:
1 Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Zweck
1 Das Reglement bezweckt, unter Wahrung der Forschungsfreiheit die Menschenwürde und Persönlichkeit von Personen zu schützen, die als Probandinnen und Probanden an Forschungsprojekten der Universität Luzern teilnehmen (Studienteilnehmende). Zu die
- sem Zweck werden ein universitäres Ethik-Board sowie ein Verfahren zur ethischen Überprüfung von Forschungsprojekten eingerichtet.

§ 2

Geltungsbereich
1 Das Reglement gilt für alle Forschungsprojekte im Bereich der humanwissenschaftli
- chen Forschung, die von Angehörigen der Universität Luzern im Rahmen ihrer Anstel
- lung oder ihrer Ausbildung an der Universität durchgeführt werden, soweit die Projekte verbunden sind mit: a. der Bearbeitung (insbesondere Erhebung, Verwendung oder Bekanntgabe) von Personendaten, b. Eingriffen oder Einwirkungen auf den menschlichen Körper oder
1 SRL Nr.
539 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2023-066
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