Reglement zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden (539p)
Reglement zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden (539p)
Reglement zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden
Nr. 539p Reglement zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden (Ethik-Board-Reglement) vom 23. Juni 2023 (Stand 1. August 2023) Der Universitätsrat der Universität Luzern, gestützt auf § 5 Absatz 2 und § 16 Absatz 1n des Universitätsgesetzes vom 17. Januar
2000
1 , beschliesst:
1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Zweck
1 Das Reglement bezweckt, unter Wahrung der Forschungsfreiheit die Menschenwürde und Persönlichkeit von Personen zu schützen, die als Probandinnen und Probanden an Forschungsprojekten der Universität Luzern teilnehmen (Studienteilnehmende). Zu die
- sem Zweck werden ein universitäres Ethik-Board sowie ein Verfahren zur ethischen Überprüfung von Forschungsprojekten eingerichtet.
§ 2
Geltungsbereich
1 Das Reglement gilt für alle Forschungsprojekte im Bereich der humanwissenschaftli
- chen Forschung, die von Angehörigen der Universität Luzern im Rahmen ihrer Anstel
- lung oder ihrer Ausbildung an der Universität durchgeführt werden, soweit die Projekte verbunden sind mit: a. der Bearbeitung (insbesondere Erhebung, Verwendung oder Bekanntgabe) von Personendaten, b. Eingriffen oder Einwirkungen auf den menschlichen Körper oder
1 SRL Nr.
539 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2023-066