Gesetz über die Volksschulbildung (400a)
Gesetz über die Volksschulbildung (400a)
Gesetz über die Volksschulbildung
Nr. 400a Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) vom 22. März 1999 (Stand 1. Januar 2024) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 21. November 1997
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, beschliesst:
1 Allgemeines
§ 1
Geltungsbereich
1 Dieses Gesetz regelt die Kindergartenstufe, die Primarstufe, die Sekundarstufe I der Volksschule, die Sonderschule, die Förderangebote und die schulischen Dienste sowie die Zusatzangebote zur Volksschule in diesem Bereich.
§ 2
Einbettung der Volksschulbildung
1 Die Volksschulbildung ist wie folgt in das Bildungswesen eingebettet: *
1 GR 1997 1383 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. K 1999 745 | G 1999 429