Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die Schuldienste (408)

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Verordnung über die Schuldienste (408)

Verordnung über die Schuldienste

Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 9 Absätze 1a und c sowie 2 des Gesetzes über die Volksschulbildung vom
22. März 1999
1 , auf Antrag des Erziehungs- und Kulturdepartementes, beschliesst:
1 Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Gegenstand
1 Schuldienste im Sinn dieser Verordnung sind die schul- und kinderpsychologischen Dienste (im Folgenden: schulpsychologischen Dienste), die pädagogisch-therapeuti
- schen Dienste und die Schulsozialarbeit. *
2 Die pädagogisch-therapeutischen Dienste umfassen die logopädischen Dienste und die Therapiestellen für psychomotorische Störungen. *
3 ... *

§ 2

* Schuldienstkreise und Schuldienststandorte
1 Der Regierungsrat legt für die schulpsychologischen Dienste und die pädagogisch- therapeutischen Dienste die Schuldienstkreise und die Schuldienststandorte fest.
*
2 ... *
1 SRL Nr.
400a * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 1999 392
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