Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (910.111)

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Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (910.111)

Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft

1 910.111 Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) vom 05.11.1997 (Stand 01.01.2022) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 51 des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes vom 16. Juni
1997 (KLwG 1 ) ), auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion, * beschliesst:
1 Gegenstand

Art. 1

1 Diese Verordnung enthält die Ausführungsvorschriften zum KLwG in den Be reichen Innovations-, Qualitäts- und Absatzförderung.
2 Förderung von Wertschöpfungs- und Innovationsprojekten sowie von Absatzförderungsmassnahmen *

Art. 2

Beitragsvoraussetzungen
1 Der Kanton kann Innovations- und Wertschöpfungsprojekte sowie Absatzför derungsmassnahmen mit Beiträgen unterstützen, wenn das Projekt oder die Massnahme * a die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Naturschutz- und Umweltschutzgesetzgebung erhält oder fördert; b * die Erhaltung der Marktanteile oder eine positive Wirkung auf die regiona le Wertschöpfung bezweckt; c mittel- und langfristig dem ganzen Kanton, einer gesamten Region oder zumindest einer grösseren Gruppe von Produzentinnen und Produzenten in einer Region zugute kommt; d e Synergien mit andern gleichartigen Projekten sucht und nutzt; f * auf operativer Ebene den Anforderungen zur Erreichung der Projekt- oder Massnahmenziele genügt;
1) BSG 910.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
97-110
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