Verordnung über die Massnahmen für Fach- und Publikumsmessen von überkantonaler Bedeutu... (900c)
Verordnung über die Massnahmen für Fach- und Publikumsmessen von überkantonaler Bedeutu... (900c)
Verordnung über die Massnahmen für Fach- und Publikumsmessen von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
Nr. 900c Verordnung über die Massnahmen für Fach- und Publikumsmessen von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Schutzschirm-Verordnung) vom 31. August 2021 (Stand 15. September 2021) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf Artikel
11a des Covid-19-Gesetzes vom 25. September 2020
1 , Artikel
14 Absatz
3 und Artikel
15 der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe vom 26.
Mai
2021
2 und §
9 Absatz
1a des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Regional
- politik vom 19. November 2021
3 , auf Antrag des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes, beschliesst:
§ 1
Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt die Unterstützungsleistungen an Fach- und Publikumsmessen mit überkantonaler Bedeutung, die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-
19-Epidemie aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt oder verschoben werden müs
- sen (Schutzschirm).
§ 2
Grundsatz
1 Der Kanton gewährt im Rahmen der vom Kantonsrat oder vom Regierungsrat bewillig
- ten Mittel Unterstützungsleistungen an Veranstalterinnen und Veranstalter von Fach- und Publikumsmessen (Veranstaltungsunternehmen), die zwischen dem 15.
September
2021 und dem
30. April 2022 im Kanton Luzern stattfinden sollen.
1 SR
818.102
2 SR
818.101.28
3 SRL Nr.
900 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2021-061