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Verkehrsabgabengesetz (741.1)

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Verkehrsabgabengesetz (741.1)

Verkehrsabgabengesetz

1 Verkehrsabgabengesetz (VAG)
741.1 Verkehrsabgabengesetz (VAG)
15 (vom 11. September 1966)
1 I. Verkehrsabgaben

§ 1.

Für Motorfahrzeuge und Anhänger, die mit zürcherischen Kontrollschildern verkehrsberechti gt sind oder mit Standort im Kan ton Zürich auf den öffentlichen Stra ssen im Verkehr stehen, wird vom Halter eine Verkehrsabgabe erhoben.

§ 2.

18
1 Die jährlichen Verkehrsabgaben berechnen sich wie folgt: a. für Lastwagen, schwere Sattels chlepper und Gesellschaftswagen aus der Summe der Beträge für Gesa mtgewicht und Abgaskategorie, b. für die übrigen Motorwagen mit Hubkolbenmotor aus der Summe der Beträge für Hubraum und Gesamtgewicht, c. für Motorräder mit Hubkolbenmot or aus der Summe der Beträge für Hubraum und Abgaskategorie, d. für Anhänger an Motorwagen aus dem Betrag für das Gesamt gewicht.
2 Die Beträge gemäss Abs. 1 bestimmen sich nach dem Anhang.
3 Der Regierungsrat legt die Zugeh örigkeit zu den Abgaskategorien gemäss Abs. 1 lit. a und c gestützt auf das Ausführungsrecht des Bun des zum Bundesgesetz vom 19. Deze mber 1997 über eine leistungs abhängige Schwer verkehrsabgabe
5 und zum Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 fest
8 .

§ 3.

12 Fahrräder und deren Anhänger sowie Fahrzeuge mit aus schliesslich elektrischem Antrieb sind abgabefrei.

§ 4.

1 Trolleybusse und ihre Anhäng er sowie die ausschliesslich im fahrplanmässigen ö ffentlichen Linienverkehr verwendeten Motor fahrzeuge und Anhänger sind abgabefrei.
2 Der Regierungsrat regelt durch Verordnung
4 die Ermässigung oder den Erlass der Verkehrsabga ben für Motorfahrzeuge und Anhän ger, die nur teilweise im fahrplanmä ssigen öffentlichen Linienverkehr verwendet werden, geme innützigen Zwecken ode r Gebrechlichen die nen oder bei denen a ndere besondere Verhältnisse vorliegen.

§ 5.

1 Die Verkehrsabgabe ist für diejenigen Tage zu entrichten, an denen das Motorfahrzeug oder der Anhänger mit zürcherischen Kontrollschildern verkehrsberechtigt ist oder mit Standort im Kanton Zürich im Verkehr steht.
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