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Regulativ über die Verwendung des Meyer-Keyser-Legates (415.468)

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Regulativ über die Verwendung des Meyer-Keyser-Legates (415.468)

Regulativ über die Verwendung des Meyer-Keyser-Legates

1 Regulativ über die Verwendung des Meyer-K eyser-Legates
415.468 Regulativ über die Verwendung des Meyer-Keyser-Legates (vom 16. November 1916)
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§ 1.

Das Legat des am 7. Juli 1896 gestorbenen Dr. Arnold Meyer- Keyser, gewesenen Professors an de r Universität Zürich, laut Staats rechnung von 1896 im Betrage von Fr.
63
101.65, wird auf 1. Ja n u a r
1917 aus dem Hochschulfonds aus geschieden und unter der Bezeich nung «Meyer-Keyser-Legat» von de r Finanzdirektion besonders ver waltet.

§ 2.

Das Kapital soll unvermindert bleiben. Die Zinsen dürfen zu wissenschaftlichen Zwecken verwende t werden nach den Vorschlägen der mathematisch-naturwissenscha ftlichen Sektion, jetzt philosophi schen Fakultät II, der Universität Zürich (Art.
1 des Testaments von Prof. Dr. Meyer-Keyser vom 17. April 1888).

§ 3.

Bei der Verwendung der Zinsen für die in Frage kommenden Zwecke handelt es sich im Besondere n um jene Fälle, wo die Beitrags pflicht des Staates oder die Mittel der Stiftung für wissenschaftliche Forschung nicht ohne weiteres in Anspruch genommen werden kön nen.

§ 4.

2 Die jährlich zur Verteilung gelangenden Zinsbetreffnisse sollen nicht unter dem Gesamtbetrag von Fr. 2000 bleiben. Zum Bezug von Beiträgen sind die ordentlichen und ausserordentli chen sowie die Assistenz-Professoren der Fakultät berechtigt. Die Zu weisung erfolgt nach einer von der Fakultät festzusetzenden Kehrordnung.

§ 5.

Bei der Verwendung kommen in Betracht: a. Die Anschaffung von Naturobjekte n, Apparaten, wissenschaftlichen Werken, Gebrauchsutensilien und Verbrauchsmaterialien für Ver suchszwecke, b. die Herstellung von Demonstrat ionsmaterialien (Zeichnungen, Modellen usw.), c. die Ausführung von Studi enreisen und Exkursionen, d. die Ausrichtung von Beiträgen an Assistenten oder Studierende für besonders wertvolle Mitarbeit, e. die Publikation der Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungen, mit Ausnahme von Dissertationen.
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