Versuchsverordnung zur Datenbewirtschaftung im ERP-Projekt Etappe 1 (152.081)
Versuchsverordnung zur Datenbewirtschaftung im ERP-Projekt Etappe 1 (152.081)
Versuchsverordnung zur Datenbewirtschaftung im ERP-Projekt Etappe 1
1 152.081 Versuchsverordnung zur Datenbewirtschaftung im ERP-Projekt Etappe 1 (ERP Daten VV) vom 16.09.2020 (Stand 01.08.2021) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 44 des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG) 1 ) , auf Antrag der Finanzdirektion, beschliesst:
Art. 1
Gegenstand und Zweck
1 Gegenstand dieser Versuchsverordnung ist die zeitliche begrenzte Bearbei tung von Daten aus kantonalen Umsystemen (Fach- und Konzernapplikatio nen) im neuen SAP-System im Rahmen der Enterprise Resource Plan ning (ERP)-Projektarbeiten, Etappe 1, mit dem Zweck der Datenbereini gung und der Datenintegrität.
2 Die Datenbearbeitung soll insbesondere sicherstellen: a Bereinigung der Daten aus dem FIS-System der natürlichen und juristi schen Personen, b Eindeutige Identifikation (ID) im SAP-System pro SAP-Geschäftspartner für natürliche und juristische Personen.
3 Die Ergebnisse dienen a als Grundlage für die definitive Datenüberführung von FIS in das neue SAP-System des Kantons, b zur Sicherstellung der Datenintegrität bei der Einführung des neuen SAP- Systems.
Art. 2
Verwendete Daten
1 Folgende Daten können für die Datenbereinigung verwendet werden: a Identifikator (ID), unter welcher eine Person in der jeweiligen Fachapplika tion (Umsystem) geführt wird, wobei die FIS-ID verwendet wird, sofern die ID von der FIS-ID abweicht,
1) BSG 152.01 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
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