Kantonsratsreglement (171.11)
Kantonsratsreglement (171.11)
Kantonsratsreglement
1 Kantonsratsreglement (KRR)
171.11 Kantonsratsreglement (KRR) (vom 25. März 2019)
1 Der Kantonsrat, gestützt auf §
142 des Kantonsratsgesetzes vom 25. März 2019 (KRG)
4 , beschliesst:
1. Teil: Konstituierende Sitz ung und allgemeine Bestimmungen
Einladung und
Eröffnung
§ 1.
1 Die Kantonsratspräsidentin oder der Kantonsratspräsident lädt die designierten Kantonsratsmi tglieder zur konstituierenden Sitzung ein.
2 Das älteste und das jüngste anwe sende Kantonsratsmitglied eröff nen die konstituierende Sitzung. Sie halten ihre Ansprachen in alpha betischer Reihenfolge.
3 Das Kantonsratsmitglied, das bei der Eröffnung als erstes spricht, leitet die Erwahrung des Wahlergebnisses.
4 Das Kantonsratsmitglied, das bei de r Eröffnung als zweites spricht, leitet die Wahl der Ka ntonsratspräsidentin ode r des Kantonsratspräsi denten. Zu diesem Zweck bezeichnet es vorläufig zwei Mitglieder des Ratsbüros und vier Stimmenzäh lerinnen oder St immenzähler.
Ablauf
§ 2.
Die konstituierende Sitzung hat folgenden Ablauf: a. Rede des ältesten und des jüng sten anwesenden Kantonsratsmit glieds, b. Erwahrung des Wahlergebnisses, c. Leistung des Amtsgelübdes der Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates, d. Wahl der Kantonsratspräsidenti n oder des Kantons ratspräsidenten, e. Wahl der ersten und zweiten Vize präsidentin oder des ersten und zweiten Vizepräsidenten, f. Wahl der drei Kantonsratsse kretärinnen oder -sekretäre, g. Kenntnisnahme der von den Frak tionen bezeichneten Präsidentin nen und Präsidenten, h. Wahl der weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung gemäss §
20 Abs. 2 KRG, i. Wahl der Stimmenzähle rinnen und Stimmenzähler, j. Feststellung der Konsti tuierung des Kantonsrates.