Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römisch-katholische... (182.25)
Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römisch-katholische... (182.25)
Finanzordnung über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO)
1 Finanzordnung über den Finanzha ushalt und den Finanzausgleich
182.25 Finanzordnung über den Finanz haushalt und den Finanzausgleich der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (FO) (vom 12. April 2018)
1 ,
2 Die Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen A. Allgemeines
Gegenstand und
Geltungsbereich
§ 1.
1 Die Finanzordnung regelt für die Römisch-katholische Kör perschaft des Kantons Zürich (Körperschaft) a. den Finanzhaushalt u nd die Rechnungslegung, b. die Führung de r Zentralkasse, c. das Ausgabenrecht.
2 Ausserdem regelt sie für die Körperschaft und die Kirchgemein den a. die Beiträge der Kirchgemeinden an die Zentralkasse und ihre Verwendung, b. die Ausgestaltung des Programms über die Tätigkeiten von gesamt gesellschaftlic her Bedeutung, c. die Konkretisierung der negati ven Zweckbindung der Steuern der juristischen Personen, d. den Finanzausgleich zwis chen den Kirchgemeinden.
Begriffs
-
definitionen des
Ausgaberechts
§ 2.
Im Sinne dieser Fi nanzordnung bedeuten
1. Ausgabe: Als Ausgabe gilt di e Bindung von Fina nzvermögen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
2. Einmalige Ausgabe: Eine einmalige Ausgabe ist eine Ausgabe, deren Gesamtbetrag im Voraus bekannt ist.
3. Wiederkehrende Ausgabe: Eine wiederkehrende Ausgabe ist eine Ausgabe, deren Teilbetreffnis beka nnt ist, die Daue r der Verpflich tung jedoch ungewiss.