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Reglement über den Finanzhaushalt der römisch-katholischen Kirchgemeinden im Kanton Z... (182.63)

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Reglement über den Finanzhaushalt der römisch-katholischen Kirchgemeinden im Kanton Z... (182.63)

Reglement über den Finanzhaushalt der römisch-katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG)

1 Finanzreglement der Kirchgemeinden
182.63 Reglement über den Finanzhaushalt der römisch-katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich (FKG) (Finanzreglement der Kirchgemeinden) (vom 29. Juni 2017)
1 ,
2 Die Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

1 Dieses Reglement regelt den Finanzhaushalt der römisch- katholischen Kirchgemeinden.
2 Die Bestimmungen dieses Reglements gelten auch für Zweckver bände, soweit sie mit deren Be sonderheiten vereinbar sind.
3 Der Synodalrat erlässt zum Fina nzhaushalt der römisch-katho lischen Kirchgemeinden ei n verbindliches Handbuch.
Geltungsbereich

§ 2.

Der Geltungsbereich des Finanzreglements der Kirchgemein den umfasst den Finanzhaushalt a ller römisch-katholischen Kirchge meinden. Davon ausgenommen si nd Vermögen und Verpflichtungen sowie Aufwendungen, Erträge, Au sgaben und Einnahmen der kirch lichen Stiftungen.
Begriffs
-
definitionen

§ 3.

Im Sinne dieses Reglements bedeuten:
1. Ausgabe: Als Ausgabe gilt di e Bindung von Fina nzvermögen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
2. Einmalige Ausgabe: Eine einmalige Ausgabe ist eine Ausgabe, deren Gesamtbetrag im Voraus bekannt ist.
3. Wiederkehrende Ausgabe: Eine wiederkehrende Ausgabe ist eine Ausgabe, deren Teilbetr effnis bekannt ist, di e Dauer der Verpflich tung jedoch ungewiss.
4. Neue Ausgaben: Als neue Ausgaben gelten insbesondere: a. der Erwerb von Grundstücken zu einem bestimmten öffentlichen Zweck, b. die Vergabe von Darlehen, der Er werb von Beteiligungen oder die Einräumung von Baurec hten, wenn sie einem öffentlichen Zweck oder der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen,
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