Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschu... (414.252.3)
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschu... (414.252.3)
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1 RPO ZHAW
414.252.3 Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterst udiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (RPO ZHAW)
18 (vom 29. Januar 2008)
1 Der Fachhochschulrat, gestützt auf §
10 Abs.
3 lit. c des Fachhochschulgesetzes vom 2. April
2007
3 , beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
1 Diese Rahmenprüfungsordnung re gelt die Grundlagen der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Sie gilt nicht für den Bereich der Weiterbildung.
2 Spezielle Regelungen aus Verei nbarungen mit andern Hochschu len bleiben vorbehalten.
Studien
-
ordnungen
§ 2.
18 Die Hochschulleitung erlässt St udienordnungen über die An forderungen für die einzelnen St udiengänge und die Leistungsnach weise.
Begriffe
§ 3.
1 Ein Kurs ist eine Lehreinheit , die längstens ein Semester dauert.
2 Die Studierenden müssen in Kurse n Leistungsnachw eise erbringen.
b. Modul
§ 4.
1 Ein Modul ist eine Lehreinhei t mit einem bestimmten the matischen oder inhaltlichen Schw erpunkt. Es besteht aus einem oder mehreren Kursen.
2 Ein Modul dauert längstens ei n Semester. Di e Studienordnungen können für praxisbezogene Ausbildung seinheiten (z. B. Praxisausbil dung, Praktika) sowie die Bachelorar beit oder die Masterarbeit Abwei chungen vorsehen.
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3 Jedes Modul ist mi t einer Bewertung abzuschliessen.
c. Modul
-
gruppen
§ 5.
1 Module können zu einer Modu lgruppe zusammengefasst werden.
a. Kurs