Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbeurteilung der Ber... (413.311.1)

CH - ZH

Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbeurteilung der Ber... (413.311.1)

Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre

1 Zulassungsvoraussetzungen und Abschlussbeurteilung (ZABV)
413.311.1 Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre (ZABV) (vom 13. Mai 2024)
1 ,
2 Der Bildungsrat, gestützt auf §
7 Abs. 1 lit. a und c des Ei nführungsgesetzes zum Bundes gesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG)
3 , beschliesst: A. Zulassung
Voraus
-
setzungen

§ 1.

Personen mit individuellen Bildung sdefiziten werden nach Ab schluss der obligatorischen Schulzeit a. zum schulischen, praktischen oder betrieblichen Angebot der Berufs vorbereitungsjahre zugelassen, we nn der Eintritt spätestens im Schul jahr nach Abschluss der obli gatorischen Schulzeit erfolgt, b. zum integrationsorientierten Angebot der Berufsvorbereitungsjahre zugelassen, wenn sie das 21. Altersjahr am 31. Juli des Eintrittsjahres noch nicht vollendet haben.
Aufnahme
-
gesuch

§ 2.

1 Bewerberinnen und Bewerber für ein Angebot der Berufs vorbereitungsjahre reichen ihr Au fnahmegesuch bei der von der Wohn sitzgemeinde bezeichneten anbi etenden Organisation gemäss §
9 der Verordnung zum EG BBG vom 8. Juli 2009
4 ein.
2 Auf Antrag der anbietenden Orga nisation kann das Mittelschul- und Berufsbildungsamt in begründeten Fällen die Zulassung von Perso nen genehmigen, welche die Voraussetzungen gemäss §
1 nicht erfül len.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht