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Verordnung über die Titularprofessur an der Medizinischen Fakultät der Universität Z... (415.434)

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Verordnung über die Titularprofessur an der Medizinischen Fakultät der Universität Z... (415.434)

Verordnung über die Titularprofessur an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich

1 Verordnung über die Titularprofessur (TPV MeF)
415.434 Verordnung über die Titularprofessur an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich (TPV MeF) (vom 10. März 2021)
1 Die Fakultätsversammlung, gestützt auf §
34 Abs. 3 Ziff. 2 des Universitätsgesetzes vom 15. März
1998 (UniG)
3 und §
22 Abs. 1 der Rahmenve rordnung über die Titular professur an der Universität Zürich vom 16. Dezember 2019 (RVO TP)
5 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Regelungs
-
bereich

§ 1.

1 Diese Verordnung setzt die RVO TP für die Medizinische Fakultät um.
2 Sie regelt die spezifischen Vorau ssetzungen für die Ernennung zur Titularprofessorin oder zum Titularp rofessor, die Verlängerung und den Entzug der Titularprofessur so wie die Führung dieses Titels.
3 Soweit diese Verordnung keine Rege lung enthält, gilt unmittelbar die RVO TP.
Zweck

§ 2.

8 Die Verleihung des Titels Ti tularprofessorin oder Titular professor und deren Verlängerung sollen dazu dienen, besondere Leis tungen in der medizinischen Fo rschung und Lehre anzuerkennen und die Bindung der Titularprofessorin oder des Titularprofessors an die Medizinische Fakultät der Universi tät Zürich (UZH) sowie das Netz werk Universitäre Medizin Zürich (UMZH) zu stärken.
Grundlagen

§ 3.

1 Gemäss §§
2 und 3 RVO TP kann die Erweiterte Universi tätsleitung wissenschaftlich ausgewiesene Personen auf Antrag der Fa kultät zu Titularprofessorinnen ode r Titularprofessoren ernennen. Die Ernennung erfolgt für die Daue r von höchstens sechs Jahren.
2 Die Medizinische Fakul tät prüft auf Antrag eines Fakultätsmit glieds, ob die Voraussetzungen für die Ernennung gegeben sind.
3 Die Medizinische Fakultät legt besonderen Wert auf die Chancen gleichheit, insbesondere auf die Fö rderung des weiblichen wissenschaft lichen Nachwuchses, und bekennt sich zur Gleichstellungspolitik der Universität Zürich.
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