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Verordnung über die Promotion an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät d... (415.463)

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Verordnung über die Promotion an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät d... (415.463)

Verordnung über die Promotion an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

1 Promotionsverordnung – Mathemat .-naturwissenschaftl. Fakultät
415.463 Verordnung über die Promotion an der Mathematisch- naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Promotionsverordnung) (vom 31. Januar 2011)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen
Anwendungs
-
bereich

§ 1.

1 Diese Promotionsverordnung re gelt die Doktoratsstufe der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.
2 Besondere Regelungen aus bilate ralen Vereinbarungen mit ande ren Fakultäten (Joint Degrees) oder anderen universitären Hochschu len bleiben vorbehalten.
Struktur der
Doktoratsstufe

§ 2.

1 Die Promotion erfolgt in der Regel im Rahmen eines struk turierten Doktoratsprogramms.
2 In Ausnahmefällen kann die Prom otion im Rahmen eines Allge meinen Doktorats erfolgen; Ausn ahmen müssen von der Prodekanin Lehre bzw. dem Prodekan Lehre bewilligt werden.
Doktorats
-
ordnungen

§ 3.

1 Die Fakultät erlässt Doktorat sordnungen für die verschiede nen strukturierten Doktoratsprogr amme. Darin werden insbesondere die Anforderungen für den Doktorat Dissertation und gegebenenfalls von Prüfungen sowie die Vergabe von ECTS Credits geregelt.
2 Das MD-PhD-Programm wird in einer separaten Ordnung geregelt.
Universitäts-
und fakultäts
-
übergreifende
Doktorats
-
programme

§ 4.

1 Die Fakultät kann sich an un iversitäts- oder fakultätsüber greifenden Doktoratspro grammen beteiligen.
2 Sie schliesst mit den betreffend en universitäts- bzw. fakultäts übergreifenden Doktoratsprogram men Kooperationsvereinbarungen ab und erlässt für jedes dieser Programme eine Doktoratsordnung.
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