Reglement über die Verleihung des Titels «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozen... (415.436)
Reglement über die Verleihung des Titels «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozen... (415.436)
Reglement über die Verleihung des Titels «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozent» an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
1 Titel «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozent»
415.436 Reglement über die Verleihung des Ti tels «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozent » an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich (vom 5. April 2023)
1 ,
2 Die Fakultätsversammlung, gestützt auf §
17 a Abs. 2 der Universitätsor dnung der Universität Zürich vom 4. Dezember 1998
5 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Regelungs
-
bereich
§ 1.
1 Qualifizierten Dozentinnen und Dozenten der Medizinischen Fakultät kann nach mindestens f ünfjähriger Lehrtätigkeit und Über prüfung ihrer didaktischen Fähigkei ten sowie ihrer Publikationstätig keit auf Antrag der Fakultät durch die Erweiterte Universitätsleitung der Titel einer Klinischen Dozentin oder eines Klinischen Dozenten verliehen werden.
2 Dieses Reglement definiert die Voraussetzungen zur Vergabe des Titels einer Klinischen Dozentin ode r eines Klinischen Dozenten an der Medizinischen Fakultät.
Führung
des Titels
§ 2.
Die Titelträgerin oder der Titelträger ist berechtigt, den Titel während ihrer oder seiner Lehrtätigk eit an der Medizinischen Fakultät zu tragen. Dieses Recht erlischt mit Beendigung der Lehrtätigkeit oder durch Entzug durch die Erwe iterte Universitätsleitung. B. Kriterien für die Be urteilung der Gesuche
Allgemeine
Voraus
-
setzungen
§ 3.
Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller verfügt kumulativ über: a. ein eidgenössisches Arztdiplom , ein eidgenössisches Zahnarzt diplom oder ein eidgenössisches Chiropraktorendiplom oder eine Anerkennung eines ausländischen Arztdiploms, Zahnarztdiploms oder Chiropraktorendiploms durch die Medizinalberufekommission (MEBEKO),