Studienordnung für den Masterstudiengang in Sozialer Arbeit an der Zürcher Hochs... (414.253.615)
Studienordnung für den Masterstudiengang in Sozialer Arbeit an der Zürcher Hochs... (414.253.615)
Studienordnung für den Masterstudiengang in Sozialer Arbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1 Masterstudiengang in Sozia ler Arbeit an der ZHAW
414.253.615 Studienordnung für den Masterstudiengang in Sozialer Arbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 23. August 2018)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachel or- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
3 den Masterstudiengang in Sozialer Arbeit.
Anhang
§ 2.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zum Zulassungs verfahren und zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Vollzeit- und
Teilzeitstudium
§ 3.
1 Das Masterstudium kann als Vo llzeit- und als Teilzeitstu dium angeboten werden.
2 Die Regelstudiendauer beträgt drei Semester im Vollzeitstudium und vier bis acht Semester im Teilzeitstudium.
Studienstruktur
§ 4.
Das Studium gliedert sich in Grundlagen- und Profilbildungs module. Die Details sind im Anhang geregelt.
Anrechnung
von ECTS-
Credits
§ 5.
An der ZHAW oder andernor ts erworbene ECTS-Credits werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs ange rechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über begründete Ausnah men.