Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Zürcher Hochsch... (414.253.611)
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Zürcher Hochsch... (414.253.611)
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1 Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der ZHAW
414.253.611 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 8. November 2010)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
3 den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit des Departements Soziale Arbeit.
Anhang
§ 2.
Einzelheiten zum Studiengang werden in einem Anhang gere gelt.
Studienform
§ 3.
1 Der Bachelorstudienga ng Soziale Arbeit wird als Vollzeit- und als Teilzeitstudium geführt.
2 Ein Wechsel vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium und umge kehrt ist schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.
Anrechnung
von Credits
§ 4.
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Seme ster ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
Wiederholung
von Modulen
§ 5.
Wer ein Modul nicht besteht, muss die nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. B. Zulassung zum Studium
Aufnahme
-
prüfung
§ 6.
1 Nicht prüfungsfrei zugelass ene Studienanwärterinnen und Studienanwärter müssen eine Aufn ahmeprüfung ablegen. Die Anforde rungen der Aufnahmeprüfung ents prechen dem allgemeinbildenden Teil der Berufsmaturität.