Studienordnung für den Masterstudiengang in Preneurship for Regenerative Food Sy... (414.253.345)
Studienordnung für den Masterstudiengang in Preneurship for Regenerative Food Sy... (414.253.345)
Studienordnung für den Masterstudiengang in Preneurship for Regenerative Food Systems an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1 Preneurship for Regenerative Food Systems – ZHAW
414.253.345 Studienordnung für den Masterstudiengang in Preneurship for Regenerative Food Systems an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 4. März 2021)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Ho chschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bach elor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
3 den Masterstudiengang in Pre neurship for Regenerative Food Sy stems (PREFS) des Departements Life Sciences und Fa cility Management.
Anhang
§ 2.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu Modulen, Mo dulgruppen, Modultypen oder Anzahl ECTS-Credits pro Modul wer den in einem Anhang geregelt.
Studienform
§ 3.
1 Das Masterstudium wird als Teilzeitstudium angeboten.
2 Der Studiengang umfasst Stud ienleistungen im Umfang von
90 ECTS-Credits.
Anrechnung
von ECTS-
Credits
§ 4.
1 An der ZHAW oder andernor ts erworbene ECTS-Credits werden während fünf Jahren ab de m Semester ihres Erwerbs angerech net.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen. B. Zulassung zum Studium
Voraus
-
setzungen
§ 5.
1 Zum Masterstudium wird zugelassen, wer einen Bachelor abschluss von 180 ECTS-Credits ode r einen gleichwertigen Hochschul abschluss erworben hat.