Monitoring Gesetzessammlung

Studienordnung für den Masterstudiengang in Preneurship for Regenerative Food Sy... (414.253.345)

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Studienordnung für den Masterstudiengang in Preneurship for Regenerative Food Sy... (414.253.345)

Studienordnung für den Masterstudiengang in Preneurship for Regenerative Food Systems an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

1 Preneurship for Regenerative Food Systems – ZHAW
414.253.345 Studienordnung  für den Masterstudiengang in Preneurship  for Regenerative Food Systems an der  Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 4. März 2021)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Ho chschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bach elor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
3 den Masterstudiengang in Pre neurship for Regenerative Food Sy stems (PREFS) des Departements Life Sciences und Fa cility Management.
Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu Modulen, Mo dulgruppen, Modultypen oder Anzahl ECTS-Credits pro Modul wer den in einem Anhang geregelt.
Studienform

§ 3.

1 Das Masterstudium wird als Teilzeitstudium angeboten.
2 Der Studiengang umfasst Stud ienleistungen im Umfang von
90 ECTS-Credits.
Anrechnung
von ECTS-
Credits

§ 4.

1 An der ZHAW oder andernor ts erworbene ECTS-Credits werden während fünf Jahren ab de m Semester ihres Erwerbs angerech net.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen. B. Zulassung zum Studium
Voraus
-
setzungen

§ 5.

1 Zum Masterstudium wird zugelassen, wer einen Bachelor abschluss von 180 ECTS-Credits ode r einen gleichwertigen Hochschul abschluss erworben hat.
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