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Verordnung der Finanzdirektion über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitneh... (631.421)

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Verordnung der Finanzdirektion über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitneh... (631.421)

Verordnung der Finanzdirektion über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

1 Tarife für quellensteuerpf lichtige Arbeitnehmer/innen
631.421 Verordnung der Finanzdirektion über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (vom 10. September 2020)
1 ,
2 Die Finanzdirektion, gestützt auf §§
89 und 90 des Steu ergesetzes vom 8. Juni 1997 (StG)
3 , verfügt:
Ordentliche
Quellensteuer
-
tarife

§ 1.

1 Für die Besteuerung von Pers onen, deren Einkünfte nach der Verordnung über die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer vom 2. Februar 1994 (Quellensteuerverordnung I)
4 dem Steuerabzug an der Quelle unterworfen sind, werd en folgende Tarife gebildet: a. Tarif A für alleinstehende Steuer pflichtige (ledige, getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Steuer pflichtige), die nicht mit Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben, b. Tarif B für in rechtlich und ta tsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten, bei denen nur ein Ehegatte erwerbstätig ist, c. Tarif C für in rechtlich und ta tsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten, bei denen beide Eh egatten erwerbstätig sind, d. Tarif E für Personen mit Einkünfte n, die im vereinfachten Abrech nungsverfahren besteuert werden (§
37 a StG
3 ), e. Tarif G für Ersatzeink ünfte, die nicht über den Arbeitgeber an die quellensteuerpflichtige Pe rson ausbezahlt werden, f. Tarif H für ledige, getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Steuerpflichtige, die mit Kindern im gleichen Haushalt zusammen leben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, g. Tarif L für Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach dem Abkom men vom 11. August 1971 zwisch en der Schweize rischen Eidgenos senschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebi ete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-D)
6 , welche die Voraussetzungen für eine Einstufung zum Tarif A erfüllen würden, h. Tarif M für Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für ei ne Einstufung zum Tarif B erfül len würden, i. Tarif N für Grenzgän gerinnen und Grenzgänger nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für ei ne Einstufung zum Tarif C erfül len würden,
a. Tarifarten
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