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Studienordnung für den Masterstudiengang Environment and Natural Resources an de... (414.253.335)

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Studienordnung für den Masterstudiengang Environment and Natural Resources an de... (414.253.335)

Studienordnung für den Masterstudiengang Environment and Natural Resources an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

1 Masterstudiengang Environm ent and Natural Resources
414.253.335 Studienordnung für den Masterstudiengang Environment and Natural Resources an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 16. November 2016)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachel or- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
2 den Masterstudiengang En vironment and Natural Resources de s Departements Life Sciences und Facility Management.
Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, den Modulgruppen, den Modultypen und der Anzahl Credits pro Modul, werden in einem Anhang geregelt.
Studienform

§ 3.

1 Das Masterstudium kann als Vo llzeit- und als Teilzeitstu dium angeboten werden.
2 Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Te ilzeitstudium und umgekehrt ist schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.
Studiendauer

§ 4.

Das Vollzeitstudium dauert drei Semester und umfasst 90 Cre dits. Im Teilzeitstudium verlängert sich die Studiendauer entsprechend.
Anrechnung
von Credits

§ 5.

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
der Belegung
von Wahlpflicht-
und Wahl
-
modulen

§ 6.

Die Belegung von Wahlpflich t- und Wahlmodulen kann men genmässig beschränkt werden.
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