Studienordnung für den Masterstudiengang Environment and Natural Resources an de... (414.253.335)
Studienordnung für den Masterstudiengang Environment and Natural Resources an de... (414.253.335)
Studienordnung für den Masterstudiengang Environment and Natural Resources an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1 Masterstudiengang Environm ent and Natural Resources
414.253.335 Studienordnung für den Masterstudiengang Environment and Natural Resources an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 16. November 2016)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachel or- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
2 den Masterstudiengang En vironment and Natural Resources de s Departements Life Sciences und Facility Management.
Anhang
§ 2.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, den Modulgruppen, den Modultypen und der Anzahl Credits pro Modul, werden in einem Anhang geregelt.
Studienform
§ 3.
1 Das Masterstudium kann als Vo llzeit- und als Teilzeitstu dium angeboten werden.
2 Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Te ilzeitstudium und umgekehrt ist schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.
Studiendauer
§ 4.
Das Vollzeitstudium dauert drei Semester und umfasst 90 Cre dits. Im Teilzeitstudium verlängert sich die Studiendauer entsprechend.
Anrechnung
von Credits
§ 5.
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
der Belegung
von Wahlpflicht-
und Wahl
-
modulen
§ 6.
Die Belegung von Wahlpflich t- und Wahlmodulen kann men genmässig beschränkt werden.