Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Musik und den Bachelor of A... (414.263.511)
Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Musik und den Bachelor of A... (414.263.511)
Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Musik und den Bachelor of Arts in Musik und Bewegung der Zürcher Hochschule der Künste
1 Bachelor of Arts in Musik / in Musik und Bewegung
414.263.511 Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Musik und den Bachelor of Arts in Musik und Bewegung der Zürcher Hochschule der Künste (vom 7. Februar 2018)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 Abs.
2 der Allgemeinen Studi enordnung der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) vom 18. Dezember 2007 (ASO)
3 , beschliesst: A. Allgemeines
Gegenstand und
Geltungsbereich
§ 1.
1 Die Besondere Studienordnung (BSO) regelt die Zulas sung zum Studium und die Organisa tion des Studiums in den Studien gängen: a. Bachelor of Arts in Musik mit den Vertiefungen gemäss §
8 Abs. 2, b. Bachelor of Arts in Musik und Bewegung.
2 Die Bachelorstudiengänge werden von den Profil-, Vertiefungs- und Schwerpunktleitungen geleitet.
3 Soweit die BSO keine Regelung enthält, gelten die Bestimmun gen der ASO.
4 Die Ausbildungskonzepte regeln di e inhaltlichen Ziele und Grund lagen.
Ziele des
Studiums
§ 2.
1 Der Studiengang Bachelor in Mu sik vermittelt eine musika lische Grundausbildung, künstlerisch-m usikalische Fertigkeiten sowie die spezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse der in §
8 aufgeführten Vertiefungen. Der Studiengang er möglicht den Erwerb der Kompe tenzen für den Zugang zum Master studium, dessen Abschluss als Re gelabschluss eines Musikstudiums gilt. Der Bachelorabschluss kann zudem Voraussetzungen für einen Ei ntritt in Berufe im Musikmanage ment, in der Kulturadministration oder in der Musikpublizistik vermit teln.