Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürch... (414.253.515)
Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürch... (414.253.515)
Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
414.253.515 Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 8. August 2008)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
2 den Masterstudiengang in Ange wandter Psychologie des Depart ements Angewandte Psychologie.
Anhang
§ 2.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
§ 2
a.
8
Vollzeit- und
Teilzeitstudium
§ 3.
1 Der Masterstudiengang in An gewandter Psychologie kann als Vollzeit- oder Teilzeit studium geführt werden.
4
2 Der Regelstudienverlauf entspric ht dem Vollzeitstudium. Die Stu dierenden legen im Teilzeitstudium die Belegung pro Semester und die Abfolge der Module im Rahm en des Angebots fest.
3 . . .
8
Anrechnung
von ECTS-
Credits
7
§ 4.
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits
7 werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs ange rechnet.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
7