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Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürch... (414.253.515)

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Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürch... (414.253.515)

Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

1 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
414.253.515 Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 8. August 2008)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
2 den Masterstudiengang in Ange wandter Psychologie des Depart ements Angewandte Psychologie.
Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

§ 2

a.
8
Vollzeit- und
Teilzeitstudium

§ 3.

1 Der Masterstudiengang in An gewandter Psychologie kann als Vollzeit- oder Teilzeit studium geführt werden.
4
2 Der Regelstudienverlauf entspric ht dem Vollzeitstudium. Die Stu dierenden legen im Teilzeitstudium die Belegung pro Semester und die Abfolge der Module im Rahm en des Angebots fest.
3 . . .
8
Anrechnung
von ECTS-
Credits
7

§ 4.

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits
7 werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs ange rechnet.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
7
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