Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule f... (414.253.115)
Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule f... (414.253.115)
Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1 Masterstudiengang Architektur an der ZHAW
414.253.115 Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 17. Dezember 2009)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vo m 29. Januar 2008
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bach elor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
2 den Masterstudiengang Archi tektur des Departements Architek tur, Gestaltung und Bauingenieur wesen.
Anhang
§ 2.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, den Modultypen, Modulkategorien und Modulgrup pen, werden im Anhang geregelt.
Studienformen
§ 3.
1 Der Masterstudiengang Architek tur wird als Vollzeit- oder Teilzeitstudium angeboten.
2 Einzelheiten zu den Studienform en sowie der Wechsel zwischen den Studienformen werden im Anhang geregelt.
Anrechnung
von Credits
und Studien
-
leistungen
§ 4.
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden grundsätzlich während ze hn Jahren ab dem Seme ster ihres Erwerbs angerechnet.
2 Studierenden mit einem Diplom ei nes vierjährigen Architektur studiums können gestützt auf §
17 RPO
2 Vorkenntnisse im Umfang von höchstens 30 Credits angerechnet werden.
Beschränkung
der Belegung
von Wahlpflicht-
und Wahl
-
modulen
§ 5.
Die Belegung von Wahlpflich t- und Wahlmodulen kann men genmässig beschränkt werden.