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Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule f... (414.253.115)

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Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule f... (414.253.115)

Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

1 Masterstudiengang Architektur an der ZHAW
414.253.115 Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 17. Dezember 2009)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vo m 29. Januar 2008
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bach elor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
2 den Masterstudiengang Archi tektur des Departements Architek tur, Gestaltung und Bauingenieur wesen.
Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, den Modultypen, Modulkategorien und Modulgrup pen, werden im Anhang geregelt.
Studienformen

§ 3.

1 Der Masterstudiengang Architek tur wird als Vollzeit- oder Teilzeitstudium angeboten.
2 Einzelheiten zu den Studienform en sowie der Wechsel zwischen den Studienformen werden im Anhang geregelt.
Anrechnung
von Credits
und Studien
-
leistungen

§ 4.

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden grundsätzlich während ze hn Jahren ab dem Seme ster ihres Erwerbs angerechnet.
2 Studierenden mit einem Diplom ei nes vierjährigen Architektur studiums können gestützt auf §
17 RPO
2 Vorkenntnisse im Umfang von höchstens 30 Credits angerechnet werden.
Beschränkung
der Belegung
von Wahlpflicht-
und Wahl
-
modulen

§ 5.

Die Belegung von Wahlpflich t- und Wahlmodulen kann men genmässig beschränkt werden.
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