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Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Theater der Zürcher Hochschul... (414.263.125)

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Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Theater der Zürcher Hochschul... (414.263.125)

Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Theater der Zürcher Hochschule der Künste

1 Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Theater
414.263.125 Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Theater der Zürcher Hochschule der Künste (vom 7. Februar 2018)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 Abs.
2 der Allgemeinen Studi enordnung der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) vom 18. Dezember 2007 (ASO)
3 , beschliesst: A. Allgemeines
Gegenstand und
Geltungsbereich

§ 1.

1 Die Besondere Studienordnung (BSO) regelt die Zulassung zum Studium und die Organisation de s Studiengangs Master of Arts in Theater. Sie gilt für die Praxisfelder: a. Schauspiel, b. Regie, c. Bühnenbild, d. Theaterpädagogik, e. Dramaturgie.
2 Soweit die BSO keine Regelung enthält, gelten die Bestimmun gen der ASO.
3 Das Ausbildungskonzept regelt die inhaltlichen Ziele und Grund lagen.
Ziele des
Studiums

§ 2.

1 Der Studiengang Master of Ar ts in Theater betont die Eigenständigkeit der Absolventi nnen und Absolventen und fördert Selbstmanagementkompetenzen eben so wie eigenschöpferische Leis tungen (Autorschaft).
2 Eine Berufsbefähigung auf Mast erebene bedeutet, komplexe künst lerisch theatrale Prozesse entscheidend anzustossen, zu organisieren, zu leiten und umzusetzen und dafü r über eine angemessene Praxiserfah rung zu verfügen.
3 Dies wird unterstützt durch ei n forschungsbasiert es Unterrichts angebot, das die Tendenzen der En twicklung der darstellenden Künste aufnimmt und in die individue lle Ausbildung integriert.
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