Monitoring Gesetzessammlung

Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Dance der Zürcher Hochschule ... (414.263.135)

CH - ZH

Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Dance der Zürcher Hochschule ... (414.263.135)

Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Dance der Zürcher Hochschule der Künste

1 Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Dance
414.263.135 Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Dance der Zürcher Hochschule der Künste (vom 24. Januar 2018)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 Abs.
2 der Allgemeinen Studi enordnung der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) vom 18. Dezember 2007 (ASO)
3 , beschliesst: A. Allgemeines
Gegenstand und
Geltungsbereich

§ 1.

1 Die Besondere Studienordnung (BSO) regelt die Zulas sung zum Studium und die Organisa tion des Studiengangs Master of Arts in Dance im Departement Dars tellende Künste und Film (DDK). Sie gilt für die Praxisfelder: a. Choreography, b. Teaching and Coaching Dance Professionals.
2 Soweit die BSO keine Regelung enthält, gelten die Bestimmun gen der ASO.
3 Das Ausbildungskonzept regelt die inhaltlichen Ziele und Grund lagen.
Ziele des
Studiums

§ 2.

1 Ausbildungsziel des Master of Arts in Dance ist die Ver mittlung von Kompetenzen im Be reich Choreographie oder die Be fähigung zur Trainings- und Prob eleitung in professionellen Tanz kompanien.
2 Die Studierenden werden dazu befähigt, ein eigenes künstle risches Profil in der Praxis umzuse tzen, künstlerische Ausdruckswei sen zu nutzen und sich in der Ta nzlandschaft zu positionieren. Sie erlernen kreative Prozesse in de r Planung und Umsetzung gezielt zu begleiten sowie zu steu ern, eigene Tätigkeits bereiche in Forschungs kontexten zu verorten, eigene Fo rschungsaktivitäten zu konzipieren und durchzuführen, aktuelle Disku rse mitzuprägen, die eigene Arbeit zu organisieren sowie zu vermarkten, Förderquellen zu erschliessen und sich finanziell stabile Lebensbedingungen zu schaffen.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht