Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zür... (414.253.511)
Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zür... (414.253.511)
Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1 Bachelorstudiengang in Angew andter Psychologie – ZHAW
414.253.511 Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 4. Juni 2009)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vo m 29. Januar 2008
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachel or- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
2 den Bachelor studiengang in Angewandter Psychologie des Departements Angewandte Psychologie.
Anhang
§ 2.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
§ 3.
5
Vollzeit- und
Teilzeitstudium
§ 4.
1 Der Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie kann als Vollzeit- oder Teilzeit studium geführt werden.
4
2 Sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium besteht ein Regelstudienverlauf.
3 Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Te ilzeitstudium oder umgekehrt ist schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.
Anrechnung
von Credits
§ 5.
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Seme ster ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.