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Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zür... (414.253.511)

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Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zür... (414.253.511)

Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

1 Bachelorstudiengang in Angew andter Psychologie – ZHAW
414.253.511 Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 4. Juni 2009)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vo m 29. Januar 2008
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachel or- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
2 den Bachelor studiengang in Angewandter Psychologie des Departements Angewandte Psychologie.
Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

§ 3.

5
Vollzeit- und
Teilzeitstudium

§ 4.

1 Der Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie kann als Vollzeit- oder Teilzeit studium geführt werden.
4
2 Sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium besteht ein Regelstudienverlauf.
3 Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Te ilzeitstudium oder umgekehrt ist schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.
Anrechnung
von Credits

§ 5.

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Seme ster ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
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