Verordnung über die Promotion zum Doctor scientiarum medicarum (Dr. sc. med.) an d... (415.433.3)
Verordnung über die Promotion zum Doctor scientiarum medicarum (Dr. sc. med.) an d... (415.433.3)
Verordnung über die Promotion zum Doctor scientiarum medicarum (Dr. sc. med.) an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
1 PromVO Dr. sc. med.
415.433.3 Verordnung über die Promotion zum Doctor scientiarum medicarum (Dr. sc. med.) an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich (PromVO Dr. sc. med.) (vom 6. September 2021)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Diese Promotionsvero rdnung regelt die strukturierten Dok toratsprogramme in Medizinische n Wissenschaften an der Medizini schen Fakultät der Un iversität Zürich.
Struktur und
Doktoratsziele
§ 2.
1 Das Doktorat besteht aus de r Anfertigung einer Disserta tion sowie curricularen Anteilen (im Folgenden Doktoratsprogramm genannt), die dem Erwe rb von Kompetenzen für die Ausübung einer wissenschaftlichen Tätigkeit im Gebi et der Dissertation dienen. Es soll für eine weitere wissenschaftliche Karriere oder die Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in der Gesellschaft qualifizieren.
2 Der Abschluss erfolgt in einem der in den Doktoratsordnungen geregelten Doktoratsprogramme.
Grad
§ 3.
Die Fakultät verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Dok tors der Medizinischen Wissenschafte n (Dr. sc. med.; Englisch: PhD).
Doktorats
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ordnungen
§ 4.
Die Fakultät erlässt Doktoratsordnungen, in denen insbeson dere die Anforderungen für den Abschluss in den einzelnen Dokto ratsprogrammen, die Modalitäten de r Prüfungen und der Dissertation sowie die Vergabe von ECTS Credits geregelt werden.
Doktorats
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vereinbarung
§ 5.
1 Zwischen den Doktorierenden und der Promotionskommis sion wird innerhalb von sechs Mona ten nach Beginn des Doktorats eine Vereinbarung über den Ablauf, di e Ziele und die Rahmenbedingungen der Doktoratsstufe geschlossen.
2 Die Doktoratsvereinbarung enthält Hinweise zu den geltenden Ethikrichtlinien sowie zur Ve rwendung und Her kunft von Daten.
3 Die Doktoratsvereinbarung kann an veränderte Umstände ange passt werden. Sie ist ein Hilfs- und Orientierungsinstr ument zur optima len Ausgestaltung de r Doktoratsstufe.