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Verordnung über die Tarife der Klinik für kleine Haustiere der Universität Bern (436.51)

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Verordnung über die Tarife der Klinik für kleine Haustiere der Universität Bern (436.51)

Verordnung über die Tarife der Klinik für kleine Haustiere der Universität Bern

24. Juni 1992 Verordnung über die Tarife der Klinik für kleine Haustiere der Universität Bern Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9 Absatz 1 des Dekretes vom 10. Dezember 1991 über die Dienstleistungen und Drittmittel der Universität [BSG 436.125] , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Art. 1

Geltungsbereich Der Tarif gilt für die Klinik für kleine Haustiere der Universität Bern.

Art. 2

Regelungsumfang Die Regelung umfasst die Tariffestsetzung für a Grundleistungen b Extraleistungen c Laboruntersuchungen d Röntgen und Ultraschall e Innere Medizin f Spezielle Dienstabteilungen g Anästhesie h Chirurgische Massnahmen i Zahnärztliche Behandlungen

Art. 3

Tarife
1 Für die an der Klinik für kleine Haustiere der Universität vorgenommenen Untersuchungen werden Gebühren nach Taxpunkten der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST) erhoben.
2 Der jeweilige Taxpunktwert basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise und wird auf den 1. Januar jeden Jahres neu festgesetzt.
3 Es gelten folgende Tarife:
1. Grundleistungen
1.1.1 Konsultation
1.1.1.1 Hund 24
1.1.1.2 Katze 20
1.1.1.3 Heimtier 12.5-33
1.1.2 Nachuntersuchung (dieselbe Krankheit)
1.1.2.1 Hund 18
1.1.2.2 Katze 14
1.1.2.3 Heimtier 8-16
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