Monitoring Gesetzessammlung

Rahmenverordnung über die Durchführung von Online-Prüfungen an der Universität Zürich... (818.15)

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Rahmenverordnung über die Durchführung von Online-Prüfungen an der Universität Zürich... (818.15)

Rahmenverordnung über die Durchführung von Online-Prüfungen an der Universität Zürich während der Covid-19-Pandemie

1 Covid-19-RVO Online-Prüfungen
818.15 Rahmenverordnung über die Durchführung von Online-Prüfungen an der Universität Zürich während der Covid-19-Pandemie (Covid-19-RVO Online-Prüfungen) (vom 7. Dezember 2020)
1 ,
2 Der Universitätsrat, gestützt auf §
29 Abs. 5 Ziff. 1 des Universitätsgesetzes vom 15. März
1998
3 , beschliesst:
Zweck

§ 1.

Die Durchführung von Prüfungen im Rahmen dieser Verord nung dient insbesondere folgenden Zwecken: a. Schutz der Gesundheit aller Studi erenden und dem beteiligten Per sonal, b. Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus an der Universität Zürich (UZH), c. Verhinderung von Nachteilen fü r die Studierenden mit Bezug auf ihr Studium, d. Planungssicherheit für die Faku ltäten mit Bezug auf die Prüfungs organisation.
Online-
Prüfungen

§ 2.

1 Mündliche, schriftliche und prak tische Prüfungen an der UZH können in elektronischer Form dur chgeführt werden (Online-Prüfun gen).
2 Online-Prüfungen werden mit elek tronischen Endgeräten der Uni versität oder mit privaten Endgerät en der Studierenden innerhalb oder ausserhalb der UZH durchgeführt.
3 Die Universität trifft die erforderlichen Massnahmen zur Gewähr leistung des Datenschutzes und de r Chancengleichhe it der Studieren den. Sie trifft insbesondere Massna hmen zur Verhinderung von unlau terem Prüfungsverhalten.
4 Die Universitätsleitung re gelt die Einzelheiten.
Technische
Grund
-
ausstattung

§ 3.

1 Die Studierenden können verpflic htet werden, für Online- Prüfungen private elektronische E ndgeräte einzusetzen und diese mit der notwendigen Hard- und Software auszustatten.
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