Verordnung über die Titularprofessur an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fak... (415.468)
Verordnung über die Titularprofessur an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fak... (415.468)
Verordnung über die Titularprofessur an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
1 Verordnung über die Titularprofessur (TPV MNF)
415.468 Verordnung über die Titularprofessur an der Mathematisch- naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (TPV MNF) (vom 3. Juni 2021)
1 Die Fakultätsversammlung, gestützt auf §
34 Abs. 3 Ziff. 2 des Universitätsgesetzes vom 15. März
1998 (UniG)
2 und §
22 Abs. 1 der Rahmenverordnung über die Titular professur an der Universität Zürich vom 16. Dezember 2019 (RVO TP)
4 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.
1 Diese Verordnung regelt das Verfahren über die Ernennung zur Titularprofessorin oder zum Titularprofessor und die Verlängerung der Titularprofessur an der Mathem atisch-naturwiss enschaftlichen Fa kultät der Universität Zürich (UZH).
2 Sie stützt sich auf die Rahmenver ordnung über die Titularprofes sur an der Universität Zürich vom 16. Dezember 2019 (RVO TP) und konkretisiert diese nach Massgabe der besonderen Voraussetzungen für die Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät.
3 Soweit die TPV MNF keine Bestimm ungen enthält, gilt unmittel bar die RVO TP.
Zweck
§ 2.
1 Mit der Titularprofessur will die Mathematisch-naturwissen schaftliche Fakultät qu alifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft ler in Forschung und Lehre einbinden.
2 Die Mathematisch-naturwissenschaf tliche Fakultät fördert im Hin blick auf die Gleichstellungspolitik der UZH insbesondere die Ernen nung von Titularprofessorinnen.
3 Titularprofessorinnen und Titula rprofessoren sind selbst verant wortlich für die Wahl ihrer Forschungsrichtung.