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Rahmenverordnung für die Double Degree Masterstudiengänge der Rechtswissenschaftli... (415.415.7)

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Rahmenverordnung für die Double Degree Masterstudiengänge der Rechtswissenschaftli... (415.415.7)

Rahmenverordnung für die Double Degree Masterstudiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der ausländischen Partnerfakultäten

1 RVO DD RWF
415.415.7 Rahmenverordnung für die Double Degree Masterstudiengänge der Rechtswissenschaftliche n Fakultät der Universität Zürich und der ausländischen Partnerfakultäten (RVO DD RWF) (vom 1. März 2021)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand und
Geltungsbereich

§ 1.

1 Diese Rahmenverordnung (RVO DD RWF) regelt die Mo dalitäten der Double Degree Master studiengänge an der Rechtswissen schaftlichen Fakultät der Universitä t Zürich (RWF UZH) und an den ausländischen Partnerfa kultäten (Partnerfakultät en), soweit sie die Durchführung des jeweil igen Double Degree Masterstudiengangs an der RWF UZH betreffen.
2 Für die Durchführung der Doub le Degree Masterstudiengänge an den jeweiligen Partnerfakultä ten gelten die dortigen Rechtsgrund lagen.
Anwendbares
Recht

§ 2.

1 Auf die Double Degree Masterstudiengänge finden diese RVO sowie die Studienordnung zu den Double Degree Studiengängen Anwendung.
2 Sofern diese RVO keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Rahmenverordnung über den Bachelor- und den Masterstu diengang der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 21. September 2020 (RVO RWF)
5 und die entsprechende Studien ordnung sowie die für Austauschstu dierende anwendbaren Bestimmun gen in den allgemeinen Erlassen der UZH.
3 Ergänzend sind die Kooperationsve reinbarungen mit den Partner fakultäten anwendbar. II. Organisation
Durchführung
und Aufsicht

§ 3.

Die beteiligten Fakultäten ents cheiden selbstständig über die Durchführung des Studiengangs und üben die Aufsicht aus.
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