Verordnung über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich (415.311)
Verordnung über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich (415.311)
Verordnung über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich
1 V über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich
415.311 Verordnung über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich (vom 2. November 2020)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Diese Verordnung rege lt die Aufnahmeprüfung an der Uni versität Zürich (UZH).
Ausführungs
-
bestimmungen
§ 2.
Die Universitätsleitung erlässt Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung.
Prüfungsziele
und -inhalte
§ 3.
Die Prüfungsziele und -inhalte für die einzelnen Fächer der Aufnahmeprüfung richten sich im Wesentlichen nach den von der Schweizerischen Maturitä tskommission erlassenen Richtlinien für die schweizerische Ma turitätsprüfung.
Zulassungs
-
voraus
-
setzungen
§ 4.
1 Zur Aufnahmeprüfung kann nu r zugelassen werden, wer bis zu dem auf die Aufnahmeprüfung fo lgenden 31. Dezember das 18. Al tersjahr zurücklegen wird. In be gründeten Fällen kann die Abteilung Studierende nach Rücksprache mi t der Zulassungskommission Ausnah men bewilligen.
2 Kandidatinnen und Kandidaten, deren Erst- oder Hauptsprache nicht Deutsch ist, haben einen Na chweis über ausrei chende Deutsch kenntnisse zu erbringen.
3 Einzelheiten sind in den Au sführungsbestimmungen gemäss §
2 geregelt.
Organisation
§ 5.
1 Die Abteilung Studierende or ganisiert die Aufnahmeprüfung in Rücksprache mit de r Zulassung skommission.
2 Sie bestimmt die Prüfenden sowi e die Expertinnen und Experten. Diese verfügen in der Regel über ein von der Schweizerische Konfe renz der kantonalen Erziehungsd irektoren (EDK) anerkanntes Lehr diplom für Maturitätsschulen.
Datenschutz
§ 6.
1 Die UZH bearbeitet Daten von Personen, die unter den Gel tungsbereich dieser Ve rordnung fallen, soweit und solange dies für die Umsetzung dieser Veror dnung erforderlich ist.