Monitoring Gesetzessammlung

Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission ... (182.23)

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Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission ... (182.23)

Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich

1 Personalreglement des Synodalrates
182.23 Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglem ent des Synodalrates) (vom 27. Januar 2020)
1 Der Synodalrat, gestützt auf §§
11 und 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Synodal rates vom 1. Juli 2019
2 , beschliesst:
1. Abschnitt: Organisation der Personalkommission A. Zusammensetzung und Sitzungsorganisation
Zusammen
-
setzung der
Personal
-
kommission

§ 1.

1 Die Personalkommission setzt sich zusammen aus – der Ressortleiterin oder dem Re ssortleiter Personal des Synodal rates (Vorsitz, stimmberechtigt), – dem Generalvikar für die Bistum sregion Zürich oder die von ihm delegierte Person (s timmberechtigt), – der Generalsekretäri n oder dem Generalsek retär des Synodalrates (stimmberechtigt), – der Bereichsleiterin oder dem Be reichsleiter Personal des Synodal rates (beratend) sowie – der Bereichsleiterin oder dem Bereichsleiter Personal des General vikariats (beratend).
2 Stellvertretung ist möglich.
Einladungen

§ 2.

1 Die Personalkommission versamme lt sich auf Einladung der Ressortleiterin oder de s Ressortleiters Pers onal des Synodalrates.
2 Jedes Mitglied ist berechtigt, be i der oder dem Vorsitzenden recht zeitig (in der Regel bis sieben Arbe itstage vor der Sitzung) die Aufnahme eines Geschäfts auf die Traktandenliste zu verlangen.
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