Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang CAS in Applied Economic History an der... (415.647)
Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang CAS in Applied Economic History an der... (415.647)
Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang CAS in Applied Economic History an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
1 CAS in Applied Economic History
415.647 Verordnung über den Weiterbildungsst udiengang CAS in Applied Economic History an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 30. Januar 2017)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Grundlagen
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Durchführung und die Organi sation des Weiterbildungsstudiengan gs CAS in Applied Economic His tory an der Philosophischen Fakultä t der Universität Zürich. Der Lei tende Ausschuss erlässt ausführende Bestimmungen.
Trägerschaft
und verliehener
Abschluss
§ 2.
1 Die Trägerschaft obliegt der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich.
2 Den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen wird der Abschluss «Certificate of Advanc ed Studies UZH in Applied Econo mic History» (CAS UZH) verliehen.
3 Die Fakultät führt den CAS-Studiengang im Rahmen des Stu diengangs «Applied History» gemä ss der Verordnun g über die Weiter bildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Applied History an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 25. Januar 2016
4 (Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Applied History) durch.
Zielsetzung
§ 3.
1 Der Studiengang ist eine berufs begleitende universitäre Wei terbildung mit dem Ziel, fundierte Kenntnisse in Theorie, Methode sowie spezifische Inhalte im Bereic h der Wirtschaftsge schichte zu ver mitteln und die kulturelle und hist orische Dimension der Ökonomie zu erschliessen.
2 Der Studiengang verbindet akad emische Lehre und Forschung mit der Praxis und fördert gleichze itig fachliche, methodische sowie soziale Kompetenzen.