Verordnung über die Organisation der Zusammenarbeit in der Lehrerinnen- und Lehrer... (415.456.2)
Verordnung über die Organisation der Zusammenarbeit in der Lehrerinnen- und Lehrer... (415.456.2)
Verordnung über die Organisation der Zusammenarbeit in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung für Maturitätsschulen an der Universität Zürich
1 Organisationsverordnung LLBM
415.456.2 Verordnung über die Organisation der Zusammenarbeit in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung für Maturitätsschulen an der Universität Zürich (Organisationsverordnung LLBM) (vom 4. Juli 2016)
1 ,
2 Der Universitätsrat, gestützt §
5 a des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998
4 , beschliesst:
1. Kapitel: Allgemeines
Zweck
§ 1.
1 Die vorliegende Verordnung regelt die Organisation der Zusammenarbeit in der Lehreri nnen- und Lehrerbildung für Maturi tätsschulen an der Universität Zürich (UZH).
2 Die Organisation der Zusammenarbe it zielt auf ei ne qualitativ hochstehende Ausbildung von Lehr personen für Maturitätsschulen.
3 Die UZH arbeitet mit allen an der Ausbildung Beteiligten zusam men.
4 Die Zusammenarbeit erfolgt insbes ondere mit Schulen, für die der Studiengang «Lehrdiplom für Maturi tätsschulen» qualifiziert: Gymna sien, Fachmittelschulen, Berufsmatu ritätsschulen, Handels- bzw. Wirt schaftsmittelschulen sowie Informatikmittelschulen.
Organisation
§ 2.
1 Die fachwissenschaftliche Au sbildung von Lehrpersonen für Maturitätsschulen in den Gymnasialf ächern erfolgt an den entsprechen den Fakultäten, die pädagogisch-didaktische und berufspraktische Aus bildung an der Philosophischen Fa kultät der UZH. Di e Philosophische Fakultät arbeitet mit allen be teiligten Fakultäten zusammen.
2 An der Philosophischen Fakultät obliegen die Organisation, Durch führung und Qualitätssiche rung der Studiengänge dem Institut für Erzie hungswissenschaft (IfE).