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Rahmenverordnung zum Joint Degree Masterstudiengang «Fachdidaktik Schulsprache De... (415.455.83)

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Rahmenverordnung zum Joint Degree Masterstudiengang «Fachdidaktik Schulsprache De... (415.455.83)

Rahmenverordnung zum Joint Degree Masterstudiengang «Fachdidaktik Schulsprache Deutsch» an der Pädagogischen Hochschule Zürich und an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

1 Masterstudiengang «Fachdida ktik Schulsprache Deutsch»
415.455.83 Rahmenverordnung zum Joint Degree Masterstudiengang «Fachdidaktik Schulsprache Deutsch» an der Pädagogischen Hochschule Zürich und an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 8. Mai 2012)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich

§ 1.

Diese Rahmenverordnung regelt den spezialisierten Joint Degree Masterstudiengang «Fachdida ktik Schulsprache Deutsch» an der Pädagogischen Hochschule Zü rich (PHZH) und an der Philo sophischen Fakultät (PhF) der Universität Zürich (UZH).
Trägerschaft

§ 2.

1 Die PHZH und die PhF sind gem einsam Träger des Studien gangs, wobei der Studiengang admi nistrativ der Abteilung Sekundar stufe II / Berufsbildung des Prorekto rats Ausbildung PHZH angeglie dert ist. Leading House ist die PHZH.
2 Einzelheiten zu Trägerschaft und Gremien sind in einer gemein samen Vereinbarung geregelt.
Zielsetzung

§ 3.

Der Studiengang hat das Ziel, die Studierenden für den Unter richt an Pädagogischen Hochschulen oder an anderen Institutionen, die im Bereich Fachdidaktik lehren und forschen, zu qualifizieren.
Akademischer
Titel

§ 4.

Die PHZH und die UZH verleihen für einen erfolgreich absol vierten Studiengang gemeinsam den akademischen Titel: «Master of Arts PHZH UZH in Fachdidaktik Sc hulsprache Deutsch». Die englische Übersetzung lautet «Master of Arts PHZH UZH in Teaching German».
Studienordnung

§ 5.

Die PHZH und die PhF erlassen je eine identische Studien ordnung (PHZH: Studienplan) für de n Studiengang, worin die vorliegen den Regelungen zu de n Zulassungsbedingungen , zum Zulassungsverfah ren, zu den Anforderungen für den Masterabschluss, den Modalitäten der Prüfungen und Leistungsnachwei se sowie zur Vergabe von Kredit punkten nach dem Europäischen Kreditpunktetransfer- und Akkumu lierungssystem (European Credit Tr ansfer and Accumulation System, ECTS) ausgeführt werden.
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