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Reglement über den Studiengang «Unterrichten von Fächern in der Berufsmaturität» an d... (414.58)

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Reglement über den Studiengang «Unterrichten von Fächern in der Berufsmaturität» an d... (414.58)

Reglement über den Studiengang «Unterrichten von Fächern in der Berufsmaturität» an der Pädagogischen Hochschule Zürich

1 Unterrichten von Fächern in der Berufsmaturität – Reglement
414.58 Reglement über den Studiengang «U nterrichten von Fächern in der Berufsmaturität» an der Pädagogischen Hochschule Zürich (vom 5. Juli 2011)
1 ,
2 Der Fachhochschulrat, gestützt auf §
10 Abs. 3 lit. c des Fachhochschulgesetzes vom 2. April
2007
3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Lehrdiplom

§ 1.

Das Lehrdiplom für das Unterr ichten von Fächern in der Be rufsmaturität wird von der Pädago gischen Hochschule Zürich (PHZH) verliehen. Es bestätigt den Abschluss des Bildungsgangs gemäss Art. 46 Abs. 3 der eidgenössischen Be rufsbildungsverordnung (BBV)
5 .
Trägerschaft

§ 2.

Die PHZH ist Trägerin des Studiengangs «Unterrichten von Fächern in der Be rufsmaturität».
ZHSF

§ 3.

Das Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fach didaktik (ZHSF), getragen von der PHZH, der Un iversität und der Eidgenössischen Technisc hen Hochschule, ist für die Kooperation und die Koordination in der Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern für die Sekundarstufe II zuständig.
Zielsetzung

§ 4.

Der Studiengang ist eine beru fsbegleitende Ausbildung mit dem Zweck, die Studierenden für den Unterricht am Bildungsgang der Berufsmaturität an Berufsfachsc hulen zu qualifizieren. Durch die Verbindung von Theorie und Praxis wi rd gemäss Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche des BBT eine berufspädagogische Hand lungskompetenz erworben.
Gebühren

§ 5.

Die Studiengebühren richten si ch nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule
4 .
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