Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS in Grundlagen der Forensischen Wi... (415.637)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS in Grundlagen der Forensischen Wi... (415.637)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS in Grundlagen der Forensischen Wissenschaften sowie DAS und MAS in Forensischen Wissenschaften an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
1 Forensische Wissenschaften an der Medizinischen Fakultät – V
415.637 Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS in Grundlagen der Forensischen Wissenschaften sowie DAS und MAS in Forensischen Wissenschaften an der Medizinischen Fakul tät der Universität Zürich (vom 8. Dezember 2014)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Grundlagen
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Durchführung und die Organi sation der Weiterbildungsstudiengän ge CAS in Grundlagen der Foren sischen Wissenschaften sowie DAS und MAS in Forensischen Wissen schaften an der Medizinischen Fakul tät der Universi tät Zürich. Die Studiengangkommission erlässt ausführende Bestimmungen.
Trägerschaft
§ 2.
1 Die Trägerschaft obliegt der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich.
2 Die Durchführung der Studiengänge obliegt dem Institut für Opferschutz und Täte rbehandlung (IOT).
Verliehene Titel
und Abschlüsse
§ 3.
1 Die Medizinische Fakultät der Universität Zürich verleiht folgende Abschlüsse bzw. Titel als Ausweise über erfolgreich abgeschlos sene Studiengänge: a. Certificate of Advanced Studi es UZH in Grundlagen der Foren sischen Wissenschaften (CAS UZH), b. Diploma of Advanced Studies UZ H in Forensischen Wissenschaf ten (DAS UZH), c. Master of Advanced Studies UZH in Forensischen Wissenschaften (MAS UZH).
2 Die Erzielung mehrerer Abschlüsse bzw. Titel, welche auf den selben Kreditpunkten beruhen, ist ni cht möglich. Beim Erwerb eines DAS oder MAS wird das zuvor ausges tellte Zertifikat oder Diplom aberkannt. Allfällige bereits ausges tellte Abschlussdokumente werden eingezogen.