Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang DAS in Kognitiv-verhaltenstherapeutisc... (415.634)

CH - ZH

Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang DAS in Kognitiv-verhaltenstherapeutisc... (415.634)

Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang DAS in Kognitiv-verhaltenstherapeutischer Supervision an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

1 DAS in Kognitiv-verhaltenst herapeutischer Supervision
415.634 Verordnung über den Weiterbil dungsstudiengang DAS in Kognitiv-verhaltensthe rapeutischer Supervision an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 1. Oktober 2018)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Grundlagen
Anwendungs
-
bereich

§ 1.

Diese Verordnung regelt die Durchführung und die Organi sation des Weiterbildung sstudiengangs DAS in Kognitiv-verhaltens therapeutischer Supervision an de r Philosophischen Fakultät der Uni versität Zürich. Die Direktion er lässt ausführende Bestimmungen.
Trägerschaft
und verliehener
Abschluss

§ 2.

Die Trägerschaft obliegt der Ph ilosophischen Fakultät der Universität Zürich. Den erfolgre ichen Absolventinnen und Absolven ten wird der Abschluss «Diploma of Advanced Studies UZH in Kog nitiv-verhaltenstherapeutisc her Supervision» verliehen.
Zielsetzung

§ 3.

1 Der Studiengang stellt eine berufsbegleitende universitäre Weiterbildung dar, die wissensc haftliche Kenntnisse und Kompeten zen für die selbstständige Durchf ührung kognitiv-verhaltenstherapeu tischer Supervision vermittelt.
2 Der Studiengang verbindet ak ademische Lehre und Forschung mit der Praxis und fördert gleichze itig fachliche, methodische sowie soziale Kompetenzen.
Zulassung zum
Studiengang

§ 4.

1 Die Studierenden verfügen übe r einen Hochschulabschluss auf Masterstufe in Psychologie oder Medizin, seit mi ndestens drei Jah ren einen eidgenössische n Weiterbildungstitel in Psychotherapie oder einen Facharzttitel in Psychiatri e und Psychotherapie bzw. in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psych otherapie sowie mindestens drei Jahre praktisch-therapeutische Be rufserfahrung. Au sländische Wei terbildungsabschlüsse in Psychothera pie bzw. Fachar ztqualifikationen werden «sur dossier» geprüft. Di e Direktion kann di e Zulassung von
2 Einzelne Module oder Teile da von können weiteren Fachperso nen zugänglich gemacht werden. De r Besuch einzelner Module führt nicht zu einem Abschluss.
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