Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang DAS in Kognitiv-verhaltenstherapeutisc... (415.634)
Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang DAS in Kognitiv-verhaltenstherapeutisc... (415.634)
Verordnung über den Weiterbildungsstudiengang DAS in Kognitiv-verhaltenstherapeutischer Supervision an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
1 DAS in Kognitiv-verhaltenst herapeutischer Supervision
415.634 Verordnung über den Weiterbil dungsstudiengang DAS in Kognitiv-verhaltensthe rapeutischer Supervision an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 1. Oktober 2018)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Grundlagen
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Durchführung und die Organi sation des Weiterbildung sstudiengangs DAS in Kognitiv-verhaltens therapeutischer Supervision an de r Philosophischen Fakultät der Uni versität Zürich. Die Direktion er lässt ausführende Bestimmungen.
Trägerschaft
und verliehener
Abschluss
§ 2.
Die Trägerschaft obliegt der Ph ilosophischen Fakultät der Universität Zürich. Den erfolgre ichen Absolventinnen und Absolven ten wird der Abschluss «Diploma of Advanced Studies UZH in Kog nitiv-verhaltenstherapeutisc her Supervision» verliehen.
Zielsetzung
§ 3.
1 Der Studiengang stellt eine berufsbegleitende universitäre Weiterbildung dar, die wissensc haftliche Kenntnisse und Kompeten zen für die selbstständige Durchf ührung kognitiv-verhaltenstherapeu tischer Supervision vermittelt.
2 Der Studiengang verbindet ak ademische Lehre und Forschung mit der Praxis und fördert gleichze itig fachliche, methodische sowie soziale Kompetenzen.
Zulassung zum
Studiengang
§ 4.
1 Die Studierenden verfügen übe r einen Hochschulabschluss auf Masterstufe in Psychologie oder Medizin, seit mi ndestens drei Jah ren einen eidgenössische n Weiterbildungstitel in Psychotherapie oder einen Facharzttitel in Psychiatri e und Psychotherapie bzw. in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psych otherapie sowie mindestens drei Jahre praktisch-therapeutische Be rufserfahrung. Au sländische Wei terbildungsabschlüsse in Psychothera pie bzw. Fachar ztqualifikationen werden «sur dossier» geprüft. Di e Direktion kann di e Zulassung von
2 Einzelne Module oder Teile da von können weiteren Fachperso nen zugänglich gemacht werden. De r Besuch einzelner Module führt nicht zu einem Abschluss.