Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Parodontologie an... (415.629)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Parodontologie an... (415.629)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Parodontologie an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
1 CAS, DAS und MAS in Parodontologie
415.629 Verordnung über die Weiterbildungsst udiengänge CAS, DAS und MAS in Parodontologie an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich (vom 4. März 2019)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Grundlagen
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Durchführung und die Organi sation der Weiterbildungsstudiengä nge CAS, DAS und MAS in Paro dontologie an der Medizinischen Fa kultät der Universität Zürich. Der Leitende Ausschuss erlässt ausführende Bestimmungen.
Trägerschaft
§ 2.
Die Trägerschaft obliegt der Medizinischen Fakultät der Uni versität Zürich.
Verliehene
Abschlüsse
und Titel
§ 3.
1 Die Medizinische Fakultät der Un iversität Zürich verleiht fol gende Abschlüsse bzw. Titel als Au sweise über erfolg reich abgeschlos sene Studiengänge: a. Certificate of Advanced Studies UZH in Parodontologie (CAS UZH), b. Diploma of Advanced Studies UZ H in Parodontologie (DAS UZH), c. Master of Advanced Studies UZ H in Parodontologie (MAS UZH).
2 Die Erzielung mehrerer Abschlüsse bzw. Titel, die auf denselben ECTS Credits beruhen, ist nicht möglich. Beim Erwerb eines DAS oder MAS wird das zuvor ausgestellte Zert ifikat oder Diplom ersetzt. Allfäl lige bereits ausgestellte Abschlus sdokumente werden eingezogen.
Zielsetzung
§ 4.
1 Die Studiengänge sind berufs begleitende Weiterbildungen mit dem Ziel, vertiefte Einblicke in das Gebiet der Parodontologie, deren Grundlagen sowie in die klinischen Aspekte und deren wesentlichen interdisziplinären Fach- und Forschungsbereiche zu vermitteln. Die Wei terbildungsstudierenden so llen damit fundierte theoretische und klini sche Fähigkeiten und Fertigkeiten er reichen, um in der täglichen Praxis Parodontitis-Patientinnen und -Patient en erfolgreich zu behandeln, zu betreuen und einen wesentlichen Be itrag zur parodontalen und allge meinmedizinischen Ge sundheit zu leisten.