Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Angewandter Litur... (415.627)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Angewandter Litur... (415.627)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Angewandter Liturgik an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich
1 CAS, DAS und MAS in Angewandter Liturgik
415.627
1. 7. 10 - 69 Verordnung über die Weiterbildungsst udiengänge CAS, DAS und MAS in Angewandter Liturg ik an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (vom 12. April 2010)
1 Der Universitätsrat beschliesst: I. Grundlagen
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Durchführung und die Organi sation der Weiterbildung sstudiengänge CAS, DAS und MAS in Ange wandter Liturgik an der Theologische n Fakultät der Universität Zürich. Die Studiengangdirektion erläss t ausführende Bestimmungen.
Trägerschaft
§ 2.
1 Die Trägerschaft obliegt der Theologischen Fakultät der Universität Zürich.
2 Der Studiengang wird in Koopera tion mit der kirchlichen Stelle a+w (Aus- und Weiterbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer) durch geführt. Diese Zusammenarbeit wird in der Kooperationsvereinbarung vom 17. Januar 2007 zwischen der Un iversität Zürich und a+w geregelt.
Verliehene Titel
und Abschlüsse
§ 3.
1 Die Theologische Fakultät der Universität Zürich verleiht folgende Abschlüsse bzw. Titel als Ausweise über erfolgreich abge schlossene Studiengänge: a. Certificate of Advanced Studies UZH in Angewandter Liturgik (CAS, 15 ECTS), b. Diploma of Advanced Studies UZH in Angewandter Liturgik (DAS, 40 ECTS), c. Master of Advanced Studies UZH in Angewandter Liturgik (MAS, 60 ECTS).
2 Die Erzielung mehrerer Abschlüsse bzw. Titel, welche auf den selben Kreditpunkten beruhen, ist ni cht möglich. Beim Erwerb eines DAS oder MAS wird das zuvor ausges tellte Zertifikat oder Diplom aberkannt. Allfällige bereits au sgestellte Abschl ussdokumente wer den eingezogen.